Nachfolgend findet sich das Statut der Feuerwehr Ersrode aus dem Jahr 1928.
Ordnung
betreffend die Regelung des Feuerlöschwesens in der Landgemeinde
– Ersrode –
Auf Grund der Bestimmungen des §68 des Kommunalgebungsgesetztes vom 14. Juli 1893 (G.K.K 152) in Verbindung mit dem Gesetz betreffend die Befugnis der Polizeibehörden zum Erlasse von Polizeiverordnungen über die Verpflichtung zur Hilfeleistung bei Bränden vom 21. Dezember 1904 (G.K.K. 291) und auf Grund des §6 der Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen- Nassau vom 4. August 1897 (G.K.K. 301) und des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 22.02.1928 wird für die Landgemeinde Ersrode nachstehende Ordnung zur Regelung des Feuerlöschwesens erlassen.